Rostschutz
Rostschutz-Garantiebestimmungen
Die Garantie gegen Durchrostung der Karosserie gilt in Ergänzung zu unseren Garantiebestimmungen für zusätzliche Ausrüstungen und zur gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Die Garantie gegen Durchrostung gilt für von uns angebaute Teile oder nachweisliche Beeinträchtigung der Karosserie durch Ein- oder Anbau dieser Teile. Sonstige Garantien am Fahrzeug sind durch den Produzenten des Basisfahrzeuges abgedeckt und dort anzumelden. Flugrost, Kantenrost und Anrostungen sind ausgeschlossen
Die Garantie beschränkt sich auf die Instandstellung des Fahrzeuges in einen Zustand, der einer normalen Abnutzung des Fahrzeuges, entsprechend dem Alter, Km-Stand und Pflegezustand zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie entspricht
Die Garantie gegen Durchrostung gilt maximal 8 Jahre beginnend mit dem Datum der Erstzulassung, sofern alle vorgeschriebenen Service-/Wartungsarbeiten von einer eigenen Markenvertretung oder eines zertifizierten Servicepartners des Grundfahrzeuges lückenlos durchgeführt worden sind.
Ein Nachweis der durchzuführenden Reparaturen (Kostenvoranschlag) ist vor jeder Inanspruchnahme der Garantie zu erbringen und durch uns gutheissen zu lassen.. Die Garantie gegen Durchrostung gilt nicht für Schäden, welche durch äussere Einwirkung wie z.B. Unfall, Steinschlag, Kratzer, mangelhafte Wartung oder unsachgemässen Gebrauch des Fahrzeuges oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind. Schäden, die aufgrund äusserer Einwirkungen entstanden sind, müssen von BUSCOM AG oder nach vorheriger Absprache von einer Vertragswerkstatt oder einem Servicepartner auf eigene Kosten innert 3 Monaten fachgerecht beseitigt werden.
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt sind aus der Garantie ausgeschlossen.
Buscom AG, 5506 Mägenwil, April 2024