AGBs
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen bezüglich der übrigen verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Preise
Angaben auf Preislisten und Offerten erfolgen grundsätzlich freibleibend und gelten, sofern nichts anderes angegeben wird, ab Werk Mägenwil. Die Listenpreise verstehen sich ohne MWST sowie ohne Kosten für Verpackung, Transport, und Montage, wenn nichts anderes angegeben. Bei Fahrzeuglieferzeiten von über 6 Monaten nach Bestellung können wir leider eine Preis-Anpassung nicht ausschliessen.
Masse, Gewichte und Abbildungen
Sämtliche in Katalogen, Prospekten und Preislisten enthaltenen Masse, Gewichte, Angaben und Abbildungen sind aufgrund von Vorbehalten wegen möglicher Konstruktionsänderungen unverbindlich. Massgebend sind hingegen die entsprechenden Angaben in Lieferungsverträgen oder Auftragsbestätigungen.
Spedition, Porto, Verpackung
Die Kosten für die Lieferung der Waren an den Käufer und die Versicherung des Transportgutes werden vorerst im Verhältnis zum Frachtführer und zur Versicherungsgesellschaft vom Verkäufer getragen. Diese Kosten werden aber - sofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde - an den Käufer weiterverrechnet. Nutzen und Gefahr gehen ab Versand der Ware auf den Besteller über. Die Verpackung wird dem Käufer zu Selbstkosten verrechnet. Tauschbehältnisse, wie Paletten, Aufsteckrahmen, Kisten etc. werden für den Transport leihweise zur Verfügung gestellt und sind nach Ankunft der Ware dem Frachtführer zu ersetzen oder zu erstatten.
Sonderanfertigungen
Von uns, im Zusammenhang mit Erst- oder Sonderanfertigungen, angegebene Richtpreise verstehen sich in der Grössen-Ordnung von maximal + / - 20 %. Werkzeuge und Lehren bleiben grundsätzlich unser Eigentum, dies auch dann, wenn vereinbarte Anteilkosten berechnet werden. Für alle Sonderanfertigungen gilt ab der Bestellung bzw. unserer Auftragsbestätigung eine Abnahmeverpflichtung.
Fahrzeugprüfungen
Wird ein fabrikneues Fahrzeug durch uns auf dem Strassenverkehrsamt geprüft, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug technisch den geltenden Vorschriften entspricht. (Bremsen, Licht etc. sowie die Homologation) Ferner muss uns für Fahrzeuge mit Tachograf ein Kontrollschild angegeben werden (allenfalls ist ein solches beim Strassenverkehrsamt zu reservieren). Allfällige Kosten für Nachprüfungen ohne unser Verschulden werden von uns weiterverrechnet.
Umfang der Lieferpflicht
Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge. Verzögerungen berechtigen nicht zur Vertragsanullierung. Wir anerkennen weder Inverzugsetzung noch Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art; es sei denn, für die Lieferung sei ein Fixtermin vereinbart und als solcher im Vertrag ausdrücklich bezeichnet worden. Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen entbinden uns von der Einhaltung der genannten Termine.
Zahlungen / Eigentumsvorbehalt
Sofern nichts anderes bestätigt, gelten Zahlungsbedingungen innert 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch bei Weiterverkauf an Dritte. Im Falle des Einbaues oder einer sonstigen Verbindung mit einem anderen Gegenstand überträgt der Käufer bei Empfang der Ware das Miteigentum am neuen Gegenstand in der Höhe unseres Rechnungsbetrages auf uns.
Retouren
Von uns richtig gelieferte Waren nehmen wir nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurück. Speziell für Kunden beschaffte Waren können nicht zurückgenommen werden. Für retournierte Ware in neuwertigem einwandfreiem Zustand vergüten wir in der Regel 85 % des Warenwertes ohne allfällige Montagekosten in Form einer Gutschrift. Diese Gutschrift erfolgt nur, wenn die Ware innerhalb 2 Wochen ab Lieferdatum retourniert wird und die Retournierung innert 5 Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware avisiert wird. Frachtkosten gehen zu Lasten des Absenders.
Gewährleistung
Bei berechtigten Qualitätsbeanstandungen verpflichten wir uns zur Instandsetzung oder kostenlosen Ersatzlieferung innert angemessener Zeit. Für irgendwelche darüber hinausgehende Ansprüche, wie Vergütung von Herstellkosten, Schadenersatz irgendwelcher Art (auch von Drittpersonen) usw., wird jegliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel oder verdeckte Fehler, und deren Folgekosten. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen anzubringen. Beschädigungen, Bruch, Manko usw. sind vom Empfänger soweit feststellbar vor Übernahme der Sendung durch den Überbringer bescheinigen zu lassen. Beanstandete Ware darf weder weiterveräussert noch eingebaut werden. Für verdeckte Mängel haften wir innerhalb eines Jahres ab Lieferung sofern ein eindeutig nachweisbares Verschulden unsererseits vorliegt. Nach Entdecken eines solchen Mangels ist uns umgehend Mitteilung zu machen und Gelegenheit zu geben, diesen selbst innert nützlicher Frist zu beheben oder eine Reparatur zu organisieren.
Unsere Gewährleistung erlischt, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen werden.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung diejenigen Gerichte örtlich und sachlich zuständig sein sollen, denen der Lieferant mit seinem aargauischen Sitz untersteht.
BUSCOM AG, 5506 Mägenwil, 1. Januar 2024